Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche compliance-relevante Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Unternehmensvorschriften (z.B. Korruption, Betrug, Geldwäsche, Umweltverstöße, Menschenrechtsverstöße, Verstöße innerhalb Lieferketten). Untersuchungen zeigen, dass häufig Hinweise Dritter zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen führen. Deshalb haben wir ein System eingerichtet, mit dem sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Dritte (z.B. Kunden, Lieferanten, externe Mitarbeiter/innen) Hinweise auf kriminelle Handlungen und sonstige Compliance-Verstöße geben können. Die Wahrung des Vertraulichkeitsgebots steht im gesamten Hinweisgeberprozess und über jeden Meldeweg an oberster Stelle.
Hinweise können alternativ auch an eine externe Meldestelle adressiert werden. Hierfür stehen die
Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie die
Hinweisgeberstelle des Bundesamts für Justiz zur Verfügung.
Grundsätzlich steht es hinweisgebenden Personen zur freien Entscheidung, welchen Meldeweg sie wählen.
Elektronisches Hinweisgebersystem
Wenn Sie uns über unser elektronisches Hinweisgebersystem einen Hinweis geben möchten, können Sie dies namentlich oder anonym tun. Wir werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Bitte legen Sie sich ein Postfach im elektronischen Hinweisgebersystem an, über das wir Sie kontaktieren können. Dies ist wichtig, falls Rückfragen entstehen oder Sie Ihre Meldung später mit weiteren Informationen ergänzen möchten. Auch hier kann die Kommunikation anonym erfolgen.
Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben:
Die Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt durch die Compliancefunktion der DAL.