
Sie möchten stille Reserven im Immobilienvermögen Ihres Institutes mobilisieren? Dies allerdings so, dass die stillen Reserven nicht sofort versteuert werden müssen!

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Bei diesem Sonderfall der Umfinanzierung wird eine Struktur gewählt, die einen typischen Effekt beim Verkauf von sparkasseneigenen Immobilien vermeidet: die sofortige Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven.
Dennoch können Sie – sofern gewünscht – die Liquidität in Höhe des Verkehrswertes der Immobilie vollständig generieren! Die Verbesserung Ihrer Bilanzkennzahlen und die Stärkung des Kernkapitals im Sinne des Grundsatzes I sind hiermit zusätzlich verbunden.
Natürlich nutzen Sie die Immobilie danach wie gewohnt weiter – über die gesamte Laufzeit des abzuschließenden Leasingvertrages.
Die Möglichkeit zur Übernahme der Immobilie zum Ende des Leasingvertrages garantiert Ihnen unser grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht.
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Was kann Ihnen das DAL-Einbringungsmodell zusätzlich bieten?
| – | Reduzierung der Risikoaktiva | | | – | Erweiterung der Handlungsspielräume für das Kerngeschäft | | | – | Steuerung des Kostenverlaufs | | | – | Gewerbesteuervorteil bei bestehender Ausschöpfung des § 19 GewStDV | | | – | Grunderwerbsteuerfreie Grundstückstransaktionen | | | – | Schaffen positiver Voraussetzungen für ein Rating auf Institutsebene | |
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