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Einbringungsmodell

Sie möchten stille Reserven im Immobilienvermögen Ihres Institutes mobilisieren? Dies allerdings so, dass die stillen Reserven nicht sofort versteuert werden müssen!


Bei diesem Sonderfall der Umfinanzierung wird eine Struktur gewählt, die einen typischen Effekt beim Verkauf von sparkasseneigenen Immobilien vermeidet: die sofortige Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven.

Dennoch können Sie – sofern gewünscht – die Liquidität in Höhe des Verkehrswertes der Immobilie vollständig generieren! Die Verbesserung Ihrer Bilanzkennzahlen und die Stärkung des Kernkapitals im Sinne des Grundsatzes I sind hiermit zusätzlich verbunden.

Natürlich nutzen Sie die Immobilie danach wie gewohnt weiter – über die gesamte Laufzeit des abzuschließenden Leasingvertrages.

Die Möglichkeit zur Übernahme der Immobilie zum Ende des Leasingvertrages garantiert Ihnen unser grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht.

Was kann Ihnen das DAL-Einbringungsmodell zusätzlich bieten?
–  Reduzierung der Risikoaktiva
–  Erweiterung der Handlungsspielräume für das Kerngeschäft
–  Steuerung des Kostenverlaufs
–  Gewerbesteuervorteil bei bestehender Ausschöpfung des § 19 GewStDV
–  Grunderwerbsteuerfreie Grundstückstransaktionen
–  Schaffen positiver Voraussetzungen für ein Rating auf Institutsebene

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