
Immer mehr Unternehmen stellen ihren Konzernabschluss nach internationalen Normen der Rechnungslegung wie IAS/IFRS oder US-GAAP auf. Ein ebenso klarer wie logischer Trend: Die Bilanz ist schließlich die Visitenkarte Ihres Unternehmens – und diese sollte auch international verstanden werden.

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Bei der Bilanzierung von Leasinggeschäften sind die
Rechnungslegungsnormen IAS/IFRS und US-GAAP für Unternehmen und
Leasinggesellschaften eine signifikante Herausforderung: Genügt für den
Off-Balance-Effekt eines HGB-Bilanzierers die Gestaltung des
Leasingvertrags in Übereinstimmung mit den steuerlichen Leasingerlassen,
so verlangen IAS 17 bzw. FASB 13 und FASB 98 vom
IFRS-/US-GAAP-Bilanzierer eine viel differenziertere Gestaltung des
Leasingverhältnisses. Selbst bei der Entscheidung zur Zurechnung des
Leasinggegenstandes beim Leasinggeber kann der Leasingnehmer unter
bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, die Objektgesellschaft bei
der Aufstellung der Konzernbilanz zu konsolidieren (SIC 12 bzw. FIN 46
bei US-GAAP). Der Ausweis des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer
erfolgt dann sprichwörtlich „durch die Hintertür“.
Die
gesetzlichen Anforderungen der internationalen Rechnungslegung erfordern
einen kompetenten Partner für Ihr Unternehmen: die DAL. Gemeinsam mit
unseren steuerlichen Beratern sowie den Beratern unserer Kunden
erarbeiten wir seit Jahren Leasinglösungen, die den Anforderungen nach
IFRS bzw. US-GAAP Rechnung tragen. Und dies nicht nur heute, sondern
auch in Zukunft.
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