Was steckt in Ihren Marken, Rechten oder Lizenzen?
Viel Potenzial! Denn auch immaterielle Wirtschaftsgüter eignen sich für eine Leasingfinanzierung, mit der stille Reserven steuerneutral gehoben werden können. Was Ihnen Liquidität für unternehmerische Zukunftsprojekte schafft. Und auch bei besonderen Anlässen wie Akquisitionen, Übernahmen oder MBOs lassen sich so intelligente langfristige Finanzierungen strukturieren.
Immateriell, aber wertvoll.
Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen nicht aktiviert werden, obwohl sie häufig bedeutende Werte darstellen. Aber selbst wenn sie bilanziert sind, werden sie beim Rating oft nicht angemessen berücksichtigt. Forschungs- und Entwicklungsleistungen belasten die Gewinn- und Verlustrechnung – und damit das Eigenkapital.
Die DAL hat vielfältige Ideen, mehr aus Ihren immateriellen Werten zu machen – und sie für Finanzierungen zu nutzen. Ihre steuerliche, bilanzielle oder gesellschaftsrechtliche Situation wird dabei genauso berücksichtigt wie Ihre Anforderungen an die Finanzierung.
Stille Reserven bezeichnen den Betrag, um welchen der Buchwert eines Wirtschaftsgutes (z. B. einer Immobilie) unter dem jeweiligen Marktwert liegt. Diese Differenz kann im Rahmen von Leasing-Konstellationen zum Vorteil des Leasing-Nehmers steueroptimiert gehoben werden und steht dem Leasing-Nehmer somit als zusätzliche Liquidität zur Verfügung.
Der Leasing-Geber aktiviert in der Regel das Investitionsobjekt. Somit ist die Investition für den Leasing-Nehmer bilanzneutral, d.h. weder das Investitionsgut noch die Verbindlichkeiten werden beim Leasing-Nehmer bilanziert. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Laufende Leasingaufwendungen erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Leasingverpflichtungen finden ggf. im Anhang des jeweiligen Jahresabschlusses Erwähnung.
Im Rahmen einer Leasing-Konstellation ist es in der Regel möglich, entscheidende Kennzahlen, die für das Rating relevant sind, positiv zu beeinflussen. Ein Beispiel hierfür ist die Kennzahl Eigenkapitalquote, die im Rahmen des Leasings bei Bilanzierung des Leasing-Objekts beim Leasing-Geber (nicht beim Leasing-Nehmer) i.d.R. höher ist als bei einer Darlehensfinanzierung.